Als Garten- und Landschaftsbau Wloch hören wir oft, dass sich unsere Kunden ein eigenen Carport wünschen. Immerhin schützt dieser das eigene Fahrzeug gegen Umwelteinflüsse. Beachtet werden muss allerdings, dass ein solcher Bau als bauliche Maßnahme grundsätzlich einer Genehmigung durch das zuständige Amt bedarf. Welche genauen Bedingungen hierbei in Niedersachsen gelten, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.
Garten- und Landschaftsbau Wloch informiert: Baugenehmigung für den Carport
Im Land Niedersachsen gibt es ähnlich wie in den meisten anderen Bundesländer ein vereinfachtes Verfahren für die Baugenehmigung für einen Carport. Unter verschiedenen Voraussetzungen benötigen die Bauherren auch gar keine Genehmigung. Das ist dann der Fall, wenn der Carport eine bestimmte Größe nicht überschreitet oder die Überdachung ausreichen weit vom Nachbargrundstück entfernt liegt. Der Garten- und Landschaftsbau Wloch hat die wichtigsten und aktuell gültigen Vorgaben für Niedersachsen einmal zusammengefasst. Eine Baugenehmigung ist nicht nötig, wenn:
…die Grundflächen maximal 30 Quadratmeter betragen und die Wandhöhe bei maximal 3 Metern liegt.
…die Länge des Stellplatzes mindestens 5 Meter beträgt.
…es sich um eine Grenzbebauung mit maximal 9 Metern auf einer und 15 Metern auf allen Grenzen handelt.
…die Stellplatzbreite 2,5 Meter nicht überschreitet und die Seitenwand nicht höher ist als 2,4 Meter.
Die richtige Bestimmung der Grenzbebauung
Wir vom Garten- und Landschaftsbau Wloch wissen, dass vor allem die Berechnung bei der Grenzbebauung schwer ist. Es darf auf einer Grundstücksgrenze oder an einem Ort einen Meter davon nur gebaut werden, wenn die Stellfläche kleiner ist als 36 Quadratmeter und die Länge 9 Meter nicht übersteigt. Zudem darf der Carport an keiner Stelle die Marke von 3 Metern übertreffen. Wir empfehlen dabei, dass sich Bauherren vorher dennoch eine schriftliche Genehmigung der Nachbarn einholen. Immerhin gab es in der Vergangenheit immer wieder juristische Streitigkeiten über nicht ganz eindeutige Fälle des Baus.
Garten- und Landschaftsbau Wloch: Diese Unterlagen werden für die Baugenehmigung benötigt
Sollte ein Carport geplant sein, dass die Vorgaben für einen genehmigungsfreien Bau überschreiten, so muss eine Genehmigung bei der Baubehörde in Niedersachsen eingeholt werde. Je nach Bundesland gibt es dabei verschiedene Belege, die hierfür eingereicht werden müssen. Für Niedersachsen brauchen Bauherren in der Regel diese Unterlagen:
• Statistikberechnungen
• Bauzeichnung aus drei Ansichten
• Genaue Baubeschreibung
• Überblick über die voraussichtlichen Kosten
• Lageplan mit Übersichtskarte
• Ein ausgefüllter Bauantrag der Gemeinde
Tipps: Rechtzeitig informieren und erkundigen
Die Anforderungen an die Baugenehmigungen ändern sich permanent. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Wer also ein Carport in Niedersachsen bauen möchte, der kann sich dazu an das zuständige Bauamt wenden und die aktuellen Regelungen erfragen. Das beugt späteren Ärger und zusätzlichen Kisten vor. Wer konkrete Fragen zum Bau hat, der kann sich damit an das Bundesland Niedersachsen werden. Zur Verfügung steht dabei das niedersächsische Vorschriftgeoinformationssystem unter www.nds-voris.de. Hier lassen sich etwa die aktuellen Vorschriften in Form einer PDF-Datei herunterladen. Eine praktische Sache für alle, die sich vor dem Bauvorhaben nicht ganz sicher sind welche Regelungen zu diesem Zeitpunkt in Niedersachsen gelten.